AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MIRON Violettglas AG
(nachfolgend „Lieferant“ genannt)

Bellikon, den 01.01.2009

Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten sowohl für alle unsere Lieferungen und Leistungen als auch für alle unsere Angebote. Diese Bedingungen gelten auch für alle unsere künftigen Erklärungen und Verträge, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Angebot, Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis, Menge, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten stets unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir das durch Ihre Bestellung abgegebene Vertragsangebot durch unsere Auftragsbestätigung (Proforma Rechnung) annehmen. Mündliche Abreden sind nur bei nachträglicher schriftlicher Bestätigung durch uns gültig.

2. Umfang der Lieferungen und Leistungen

Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergibt sich abschliessend und ausschliesslich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung (Proforma Rechnung). Unwesentliche Änderungen im Sinne eines Produktions- oder technischen Fortschritts und handelsübliche Abweichungen in Menge, Gewicht, Mass, Materialzusammensetzung, Materialaufbau, Struktur, Oberfläche und Farbe gegenüber dem Muster, dem Angebot in Prospekten, der Webseite, den Preislisten oder dem Vertrag bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen, den Verwendungszweck oder die Gebrauchsfähigkeit nicht berühren und dem Besteller zumutbar sind. Wir haften nicht für die Kompatibilität unserer Produkte mit dem Füllgut des Bestellers im Hinblick auf chemische Beständigkeit, gesetzliche Erfordernisse und physikalische Eigenschaften. Der Kunde verpflichtet sich, Füllgutverträglichkeitsversuche und Auslagerungstests durchzuführen, um festzustellen, ob unsere Verpackungsmaterialien (Glas und Zubehör) für die geplanten Füllgüter geeignet sind.

Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Bestellung wird nach Eingang des Kaufpreises auf unserem Konto bearbeitet; erst dann beginnt unsere Lieferfrist. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferfrist setzt jedoch grundsätzlich die Abklärung aller technischen Fragen und der Einzelheiten der Ausführung unter Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Bestellers voraus. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn der Lieferant die Produkte am letzten Tag der vereinbarten Frist zur Abholung oder Versand bereitgestellt hat. Teillieferungen sind zulässig. Beruht die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferfrist auf höherer Gewalt, z.B. Krieg, Naturgewalten etc., oder Ereignissen wie z. B. Betriebsstörungen jeder Art, Unfällen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung von Produkten oder nötiger Rohmaterialien, Streik etc., so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, die Bestellung zu widerrufen oder irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Der Versand aller unserer Produkte erfolgt „Ab Werk“ auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Bruch, Beschädigung, Verlust wie auch für Lieferverzögerungen auf dem Transport wird keine Haftung übernommen, auch wenn der Lieferant den Transport für den Besteller organisiert.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich in Euro Netto „Ab Werk“ (D- 93055 Regensburg) ohne irgendwelche Abzüge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Transportkosten sowie Transportversicherung sind im Preis nicht inbegriffen, gleiches gilt für in dieser Bestimmung nicht aufgeführte Nebenkosten wie: D-Mautgebühren, Palettentauschgebühr, Nachnahmeprovision, Inselfrachten, Avis-Gebühr, Zoll, Zollbegleitscheingebühr usw.
Der Kaufpreis muss ohne irgendwelche Abzüge im Voraus dem Lieferanten auf dem von ihm bezeichneten Konto gutgeschrieben sein, andernfalls kann der Lieferant ohne jede Einschränkung vom Vertrag zurücktreten.

4. Mängel, Garantie und Haftung

Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 5 Tagen nach Empfang eingehend zu prüfen und dem Lieferanten allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist oder durch Benutzung oder Weiterveräusserung der gelieferten Produkte gelten diese als angenommen. Dem Lieferanten ist Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängeln an Ort und Stelle zu prüfen. Handelsübliche bzw. geringfügige Toleranzen bzgl. Mass, Gewicht, Glasbruch bis 1% der gelieferten Menge etc. gelten nicht als Mangel. Werden die Mängel während der Verwendung, z.B. Befüllung, bekannt, so ist die Verwendung sofort einzustellen.

Der Lieferant garantiert während eines Jahres ab Versand, dass die gelieferten Produkte keine Materialfehler aufweisen. Beschädigungen durch unsachgemässe Behandlung oder bestimmungswidrige Anwendung des Bestellers (beispielsweise durch Verwendung von nicht beim Lieferanten bestelltes Zubehör), ebenso wie Schäden, die nach dem Gefahrübergang durch äussere Einwirkung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Veränderungen des Zustands der von uns gelieferten Produkte durch unsachgemässe Lagerung oder ungeeignete Betriebsmittel sowie klimatische oder sonstige Einwirkungen. Bezüglich weitergehender und in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich geregelter Ansprüche wird jede Haftung wegbedungen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht an den gelieferten Produkten selber entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare sowie unmittelbare Schäden.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller ermächtigt den Lieferanten den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Bestellers im entsprechenden Register eintragen zu lassen, sofern der Lieferant seine Forderungen als gefährdet erachtet.

6. Verschiedenes

Der Besteller darf Rechte gegenüber dem Lieferanten nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten an Dritte abtreten. Ebenso darf der Besteller Forderungen gegenüber dem Lieferanten nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Lieferanten mit Forderungen des Lieferanten verrechnen.

Erfüllungsort ist Bellikon. Es kommt ausschliesslich Schweizer Recht zur Anwendung, unter Ausschluss der Prinzipien über das internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bellikon/Schweiz. Der Lieferant ist aber auch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.